Chaos bei Grundsteuererklärung: Neue Details zu möglicher Fristverlängerung bekannt
In sechs Wochen müssen Bürger:innen und Betriebe ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Verbände schlagen nun Alarm und fordern eine neue Frist.
Frankfurt – Bis zum 31. Oktober müssen rund 36 Millionen Grundstücke mithilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Bürger:innen und Betriebe müssen bis dahin ihre Grundsteuererklärung abgeben. Mehrere große Verbände und die Deutsche Steuergewerkschaft fordern nun von Finanzminister Lindner, dass die Frist über den 31. Oktober hinaus verlängert wird.
Die Frist solle bis 2023, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022, ausgedehnt werden, berichtet das Handelsblatt. Auch Steuergewerkschaft und Bundessteuerberaterkammer warnen inzwischen vor Chaos, sollte an der bisherigen Frist bis zum 31. Oktober festgehalten werden. Von einem „Kollabieren der Finanzämter“ ist gar die Rede.
Bundesfinanzministerium erteilt Fristverlängerung für Grundsteuererklärung Absage
Trotzdem habe das Bundesfinanzministerium einer Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung am Mittwoch (21. September) eine Absage erteilt, berichtet die WirtschaftsWoche. Eine „Verlängerung der Abgabefrist über Einzelfälle hinaus“ sei „nicht vorgesehen“, habe ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mitgeteilt. Grundsätzlich könnten aber die Bundesländer Aufschub gewähren.

Fristverlängerung für Grundsteuererklärung: „Vermeidbare bürokratische Belastung“
In einem Brief der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand an die Finanzminister von Bund und Ländern heiße es dem Handelsblatt nach, Corona- und Energiekrise hätten an der Substanz vieler Betriebe gezehrt. In der derzeit äußerst herausfordernden Situation müsste jede zusätzliche und vermeidbare bürokratische Belastung dringend unterbleiben.
Die Fristverlängerung muss jetzt zügig kommen.
Weiter führe die Arbeitsgemeinschaft aus, dass es nicht nachvollziehbar wäre, dass daran festgehalten würde, bis zu besagtem Datum „eine sehr aufwendige Grundsteuerwerterklärung einzureichen.“
Frist für Grundsteuererklärung läuft bald ab: Welche Unterlagen braucht man?
Welche Unterlagen man braucht, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Eigentum befindet. Denn nicht alle Bundesländer folgen dem sogenannten Bundesmodell: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich für ein anderes Verfahren entschieden. Daher informiert man sich am besten auf der Internetseite der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes.
Bei Grundstücken in den elf Ländern, die sich dem Bundesmodell angeschlossen haben, seien nach Angaben des Bundesfinanzministeriums insbesondere folgende Unterlagen notwendig:
- Größe des Grundstücks
- Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
- Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
- Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
- Wohnfläche
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Anteile am Eigentum
Steuergewerkschaft fordert Fristverlängerung für Grundsteuererklärung
Steuergewerkschaft und Bundessteuerberaterkammer warnen unterdessen vor einem Chaos, sollte die Frist für die Grundsteuererklärung weiterhin am 31. Oktober enden. Die Finanzämter litten schon jetzt unter Personalmangel, so der Vorsitzende der Deutsche Steuergewerkschaft, Florian Kölbler. „Die Fristverlängerung muss jetzt zügig kommen. Ansonsten drohen die Finanzämter unter den Fristverlängerungsanträgen zu kollabieren“, sagt Kölbler. (cas)