einfaches Modell ist. Insofern sehen wir da keinen Angriffspunkt.
Wie schnell könnte es bei den entsprechenden Klagen gehen, bis wir eine rechtsverbindliche Entscheidung haben?
Auch die juristischen Wege dauern in Deutschland inzwischen sehr lange. Insofern kann ich nur appellieren, dass alle, die an diesem Prozess beteiligt sind, sehr schnell reagieren. Auf der einen Seite haben wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen: Die Grundsteuer muss neu geordnet werden. Andererseits brauchen wir rasch Klarheit, wie es weitergeht und ob die aktuelle Regelung dem Urteil entspricht.
Wie schnell wäre eine Anweisung der Landesfinanzminister an die Finanzämter umsetzbar, dass die Grundsteuer-Bescheide nur vorläufig sind?
Das müssen die Länderfinanzminister jetzt sehr rasch tun. Aus unserer Sicht sollte eine Vorlaufzeit von wenigen Tagen für eine entsprechende Anweisung eigentlich genügen.
Welche Vorteile hätte eine solche Vorläufigkeitsanweisung für die Steuerpflichtigen?
Im Kern würde eine solche Verfügung bedeuten, dass der einzelne Steuerpflichtige nach Erhalt des Bescheides des Grundsteuerwertes nichts mehr tun oder in ein Klageverfahren einsteigen muss, sondern die Gewissheit hat: Sollten sich Veränderungen bei der Grundsteuer ergeben, weil das Gesetz gekippt wird, ist er auf jeden Fall mit dabei. Sie dürfen ja nicht vergessen: Die Unsicherheit über die Regelung ist riesig. Alleine wir beim Bund der Steuerzahler haben täglich mehrere hundert Anrufe von verunsicherten, zum Teil auch verzweifelten Bürgern, die sich fragen: Muss ich Einspruch einlegen? Deshalb wäre eine Vorläufigkeitserklärung auch ein Akt der Befriedung. Zugleich wäre dies auch
eine enorme Erleichterung im Sinne der Finanzämter. Ihnen droht mit der Grundsteuer eine riesige Einspruchswelle. Wenn die Bescheide vorläufig sind, würden sie wenigstens an dieser Stelle entlastet.