Geschlossen! Fitness-Studios in Corona-Krise

Licht aus, Eingangsbereich zu: Schwitzen im Büdinger "Injoy" ist aktuell verboten. Foto: Frieborg
Licht aus, Eingangsbereich zu: Schwitzen im Büdinger "Injoy" ist aktuell verboten. Foto: Frieborg
Wegen hoher Corona-Zahlen gilt seit 2. November ein "Lockdown light", der die meisten Fitness-Studios in Deutschland betrifft. Unterschiedliche Urteile in verschiedenen Bundesländern lassen bundesweit keine klare Linie zum Thema Fitness-Studio erkennen. Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs brachte den Studio-Betreibern neue Hoffnung - doch der Freistaat reagierte prompt (13. November) und verbot den Indoor-Sport mit nur wenigen Ausnahmen.
Inhaber von Fitness-Studios in Rheinland-Pfalz und Hessen wehren sich gemeinsam gegen die Schließung ihrer Räume. Koordiniert wird die Aktion von Esme Coraggioso. "Wir sind nicht das Problem, sondern die Lösung", sagt die Betreiberin des Mainzer Studios "Feelfit". Denn Sport stärke das Immunsystem. "Der Kunde wird aber daran gehindert, Gesundheitsfürsorge zu betreiben."
Stellvertretend für alle beteiligten Studios klagen zwei Studios aus Rheinland-Pfalz und eines aus Hessen"Alle anderen beteiligen sich finanziell", erklärt Esme Coraggioso, die in ständigem Austausch mit Matthias Möller-Meinecke steht. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Frankfurt vertritt die Gruppe. Drei Argumente sprechen laut Matthias Möller-Meinecke für einen ErfolgLaut dem Juristen "leuchtet es nicht ein, warum körperlich anstrengende Berufstätigkeiten auch einer größeren Gruppe von Menschen in geschlossenen Räumen nach der Verordnung erlaubt bleiben, aber die Ausübung von Sport unter Beachtung eines strengen Hygienekonzeptes, ausreichender Lüftung und eines hinreichenden Abstandes ohne Ausnahme untersagt wird". Zudem sei "eine strikte Betriebsschließung ohne Auseinandersetzung mit den individuellen Konzepten zur Hygiene, Lüftung und Wahrung des Abstands keine insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Einschränkung" des Grundrechts auf Berufsausübung und des Gleichheitsgrundsatzes. Nicht zuletzt sei es in den "von uns beratenen Fitnessstudios in den vergangenen Monaten zu keiner bekannt gewordenen Ansteckung und damit zu einer Verstärkung der Pandemie gekommen".
Auch der Injoy-Verbund, zu dem das Injoy in Büdingen zählt, stellte für jedes Bundesland Eilanträge, denen die Verwaltungsgerichte meistens stattgegeben, aber die Oberverwaltungsgerichte wieder aufgehoben haben. Vergangene Woche ist gegen das Oberverwaltungsgerichtsurteil Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Das Urteil steht noch aus. (kk/lh/tf)