Regeln für den Amateursport
Region (red). Seit heute gelten für den Freizeit- und Amateursport in Hessen folgende Regeln: In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel. Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.