Punktabzüge für Rudingshain
Rudingshain (tfr). Jetzt hat es das Fußball-Verbandsgericht bestätigt: In der Kreisliga A Büdingen sind dem VfR Rudingshain nicht hochgeladene Fotos in der Spielberechtigungsliste zum Verhängnis geworden. Drei Partien der Vogelsberger werden in einen 3:0-Erfolg für den jeweiligen Gegner umgewandelt, da die besagten Akteure aufgrund der vom Verband erlassenen Durchführungsbestimmungen in diesen Fällen nicht spielberechtigt waren.
Nutznießer sind die SG Usenborn/Bergheim, die am 27. März 2:2 in Rudingshain spielte sowie Eintracht Ober-Mockstadt, deren 0:2-Niederlage Ende Oktober vergangenen Jahres nun in einen Sieg umgewandelt wird. Die SG Geiß-Nidda/Steinberg-Glashütten nimmt unterdessen zur Kenntnis, dass der am 17. September erzielte 1:0-Erfolg gegen den VfR nun auf ein 3:0 hochgeschraubt wird. Auswirkungen auf den Abstiegskampf hat diese Entscheidung allerdings nicht mehr, da es aufgrund diverser Rückzüge und Spielgemeinschaftsbildungen nur maximal einen sportlichen Absteiger gibt (wir berichteten). Das wäre die SG Nieder-Mockstadt/Stammheim II.