Konstellationen

Fußball: Entschärftere Abstiegsszenarien auf Zielgeraden der Saison im Kreis Büdingen.
Lorbach (bol/aw). Zum traditionellen »Licher Abend« trafen sich die Vertreter der Vereine des Fußballkreises Büdingen in der Lorbacher Wolfgang-Konrad-Halle. Auf dem Programm stand neben den aktuellen Informationen des Kreisfußballausschusses unter Federführung von Kreisfußballwart Jörg Hinterseher die Pokalauslosung der Senioren und AH-Mannschaften für die Saison 2022/2023 (siehe nebenstehenden Artikel).
Mit Spannung wurden die Abstiegsregelungen in der Kreisoberliga und der Kreisliga A erwartet. Diese könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau festgelegt werden, da es auf die Anzahl der Absteiger aus der Gruppenliga Frankfurt Ost in die Kreisoberliga Büdingen ankomme, so Kreisfußballwart Jörg Hinterseher. Nach jetzigem Stand würden aus der Gruppenliga Frankfurt Ost alle drei heimischen Vereine (SC Viktoria Nidda, Sportfreunde Oberau und der FC Alemannia Gedern) eine Etage tiefer in die Kreisoberliga Büdingen wandern. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die darunter befindlichen Kreisoberliga und Kreisliga A. Wenn es drei heimische Gruppenliga-Absteiger geben wird, »dann steigen auch mehr Kandidaten aus der Kreisoberliga ab«, so Jörg Hinterseher. In der Kreisliga A waren für die momentan laufende Saison 2021/22 die Höchstanzahl von fünf Absteigern vorgesehen. Das hätte bei der Richtzahl von 15 (bedeutet 15 Vereine in einer Spielklasse) zu Beginn der laufenden Runde ein Drittel der Mannschaften betroffen. Nach jetzigem Stand wird die Höchstzahl an Absteigern aber nicht erreicht. Der Grund dafür ist der freiwillige Rückzug der SG Ulfa/Langd. Diese Spielgemeinschaft löst sich zu Saisonende auf und der VfR Ulfa wird als selbstständiger Verein in der kommenden Saison in der Kreisliga B I spielen. Weiter schied die Mannschaft Blau-Weiß Schotten II wegen dreimaligem Nichtantreten aus dem laufenden Wettbewerb aus und wird in der Kreisliga B II eingeordnet. Übrig blieben normalerweise jetzt noch drei Absteiger. Dies wird sich aber auch relativieren, da sich zu Saisonende neue Spielgemeinschaften bilden. Die SG Ober-Mockstadt hebt zusammen mit dem FSV Dauernheim in der kommenden Runde auch eine Spielgemeinschaft namens SG Mo/Dau auf Kreisoberliga-Ebene aus der Taufe.
Richtzahlen
Ebenso trennen sich die Vereine aus Büches und Rohrbach. Die Bücheser werden nach jetzigem Stand keine Mannschaft in der kommenden Saison melden.
Die Rohrbacher bilden zusammen mit dem KSV Aulendiebach nämlich eine neue SG und werden Stand jetzt, da der KSV Aulendiebach in der Kreisoberliga auf einem Abstiegsplatz steht, in der Kreisliga A spielen. Damit würde es nur noch einen sportlichen Absteiger geben. Sollte der FC Alemannia Gedern den Klassenerhalt in der Gruppenliga schaffen, würde auch dieser wegfallen. Summa summarum ist Fakt, dass - wenn Gedern die Gruppenliga hält - es keinen sportlichen Absteiger aus der Kreisliga A gibt. Diese Tatsache bestätigte gestern auch Kreisfußballwart Jörg Hinterseher auf Anfrage. Aus den Durchführungsbestimmungen der Saison 2021/22 zitiert Kreisfußballwart Jörg Hinterseher: »Die Bildung einer Spielgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelung. Die betroffenen Ligen spielen dann mit den noch verbleibenden Mannschaften. Diese Regelung gilt nicht bei Klassen mit Richtzahlen.«
»Hätten wir die Richtzahlregelung nicht, müssten weitere Mannschaften absteigen und wir hätten in der A-Liga in der neuen Saison nur zwölf oder 13 Mannschaften am Start gehabt«, so Hinterseher.
In den Kreisoberliga Büdingen werden in der kommenden Saison 15 Mannschaften antreten, ebenso in der Kreisliga A. Die Kreisligen B I und B II werden höchstwahrscheinlich beide aus je 13 Mannschaften bestehen.
Norweger Modell
Weiterhin sprach Hinterseher das Norweger Modell (mit verminderter Spielerzahl) an. Danach können Spiele in der Kreisliga B II und in den Reserverunden der Kreisligen A und B I ausgetragen werden.
Das Schiedsrichtersoll wurde auf dem Hessischen Fußballverbandstag im September 2021 geändert. Die Anzahl der Spielleitungen ist für die Schiedsrichter ab der kommenden Saison nicht mehr unmittelbar relevant. Die Anzahl der erforderlichen Spielleitungen je Verein ist abhängig von der Spielklasse und Anzahl der Mannschaften. Jeder Schiedsrichter kann ab der kommenden Runde bis zu 50 Spiele leiten. Ganz wichtig für die Vereine ist, dass die Bestrafungen wegen Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls für die laufende Saison 2021/22 ausgesetzt ist.
Spielausschussmitglied Nico Lämmchen von der SG Usenborn/Bergheim) fragte beim Kreisfußballausschuss an, weshalb Mannschaften »in unseren Ligen jeweils drei Punkte zugesprochen bekommen, obwohl sie nicht gespielt haben, weil der Gegner in der laufenden Runde die Mannschaft zurückgezogen hat. Wieso können nicht alle Ergebnisse dieses Vereins gestrichen werden?« Jörg Hinterseher erklärte dazu: »Das ist in der Satzung des HFV so geregelt und geht nur über einen entsprechenden Antrag eines Vereins zum alle vier Jahre stattfindenden Kreisfußballtag. Dort wird dann darüber abgestimmt, bei positivem Ausgang an den HFV weitergeleitet und dann an dem darauffolgenden Verbandsfußballtag, der ebenfalls nur alle vier Jahre stattfindet, auf der Tagesordnung behandelt.«
