Karten-Chaos mit Folgen
Kreis Büdingen (aw/red). Das am 31. Juli in der zweiten Büdinger Fußball-Kreispokalrunde ausgetragene Spiel zwischen BV Rinderbügen und dem VfR Hainchen, das bekanntlich mit 5:0 zugunsten der Gäste aus Hainchen ausging, wird neu angesetzt, nachdem der BV Rinderbügen Einspruch eingelegt hatte und somit das Kreissportgericht auf den Plan rief.
»Grund ist ein spielentscheidender Regelverstoß des Schiedsrichters«, wie Manfred Bohl (Fauerbach) als Vorsitzender des Büdinger Kreissportgerichts mitteilte.
Der verbandsseitig angesetzte Schiedsrichter habe statt, »wie auf Kreisebene üblich«, Zehn-Minuten-Zeitstrafen nach vorangegangenen gelben Karten auszusprechen, zwei Rinderbügener Spielern in der 55. und 80. Spielminute regelwidrig die gelb-rote Karte gezeigt und sie somit aus dem Spiel genommen. »Die Rinderbügener Mannschaft musste somit zunächst mit zehn und später für eine eventuelle Nachspielzeit zwangsläufig mit nur noch neun Spielern auskommen«, so Manfred Bohl.
In einer fast zweistündigen mündlichen Sportgerichtsverhandlung unter Vorsitz des stellvertretenden Kreissportgerichtsvorsitzenden Manfred Bohl und seinen beiden Beisitzern Bernhard Laibach (Stockheim) und Peter Zaminer (Ober-Mockstadt) seien die vom Schiedsrichter fälschlicherweise ausgesprochenen gelb-roten Karten gegen den BV Rinderbügen als spielentscheidende Regelverstöße gewertet worden.
»Der VfR Hainchen akzeptierte das Urteil. Das Spiel wird nun von Pokalspielleiter Andreas Scheffler neu angesetzt. Ein Termin wird nun gesucht.«
Der Gewinner der Partie werde dann in der dritten Kreispokalrunde auf den heimischen Gruppenligisten SV Ranstadt treffen.
»Wir haben uns die Urteilsfindung bestimmt nicht leicht gemacht und vieles gegeneinander abgewogen, aber am Ende sind wir dann zum Ergebnis gelangt, dass es sich um einen spielentscheidenden Regelverstoß seitens des Schiedsrichters gehandelt hat. Wir können auch den VfR Hainchen verstehen, der bestimmt nicht glücklich über die Urteilsfindung ist«, so Sportgerichts-Vorsitzender Manfred Bohl.
»Für uns vom Kreissportgericht war die erste gelb-rote Karte in der 55. Minute beim 2:0-Zwischenstand für Hainchen für Rinderbügens Akteur Becker der spielentscheidende Regelverstoß des Unparteiischen, da Becker nach Absitzen einer Zehn-Minuten-Strafe ab der 65. Minute seinem Team wieder zur Verfügung gestanden und der BV Rinderbügen zumindest bis zur 80. Minute mit elf Mann gespielt hätte. Man kann jetzt mutmaßen, ob Rinderbügen auch mit elf Mann noch das Spiel gedreht hätte, aber sie hätten noch genügend Zeit gehabt, in voller Mannschaftsstärke zumindest bis zur 80. Minute dies zu verwirklichen. Auch ab der 90. Minute wäre Rinderbügen wieder mit elf Spielern gewesen und hätte die Nachspielzeit statt mit neun Spielern wieder mit elf Akteuren bestritten«, fasste Manfred Bohl die Einzelheiten der lange währenden Urteilsfindung des Kreissportgerichts zusammen.