Heftige Strafen nach Spielabbruch
Kreis Büdingen (acd). Punkte weg, Geldstrafe und Spielersperren - kein schöner Abend für den Büdinger Fußball-B-Ligist SC Teutonia Kohden vor dem Sportgericht.
»Wir sind mit dem Strafmaß einverstanden und haben dies auch bereits akzeptiert«, sagt Thomas Stuppi. Der Vorsitzende des SC Teutonia Kohden, der sich von seinen Vorstandskollegen aus beruflichen Gründen bei der Verhandlung des Sportgerichts vertreten lassen musste, hatte am 1. Mai miterleben müssen, wie die Begegnung seiner Mannschaft gegen den RV Rinderbügen von Schiedsrichter Caner Akcos (Bad Homburg) beim Stand von 2:2 in der 80. Minute abgebrochen waren. Grund waren tumultartige Szenen auf und neben dem Platz gewesen. Am Freitag kam es nun zur Verhandlung unter der Leitung von Manfred Bohl (Fauerbach). Ihm zur Seite standen Gerhard Sinner (Kefenrod) und Peter Zaminer (Ober-Mockstadt). »Wir haben uns sehr lange und ausführlich mit den Schilderungen der Vereinsverantwortlichen und des Schiedsrichters befasst. Insgesamt hat die Sitzung knapp drei Stunden gedauert«, berichtete Bohl. Es sei alles in einer sehr entspannten Atmosphäre abgelaufen und die verschiedenen Parteien seien im sportlichen Sinne überaus fair miteinander umgegangen. Bohl: »Das war vorbildlich und ist wahrlich nicht immer so.«
Weniger freundlich waren dann die zum Teil heftigen Strafen. So wurden die Kohdener Spieler Onurcan A., Berkant A. und Tahin G. für je 20 Spiele gesperrt. Cemalkaan B. wurde mit einem Platzverbot für ganz Hessen belegt (20 Wochen). SC-Chef Stuppi und seine Vorstandskollegen hatten die in die Vorfälle involvierten Akteure schon unmittelbar nach der Partie mit sofortiger Wirkung suspendiert. »Das war das Mindeste, was wir machen konnten«, meinte Stuppi.
Die Partie wird zudem 3:0 für Rinderbürgen gewertet, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Zudem muss Kohden 250 Euro zahlen, weil die für die Ausschreitung verantwortlichen Anhänger dem SC zuzurechnen sind. Dazu kamen 50 Euro wegen mangelnder Platzaufsicht. »Das ist akzeptabel«, meinte Stuppi. Rinderbügen kam hingegen mit einem blauen Auge davon. »Es konnten in der Verhandlung keine Beweise erbracht werden, dass ein Fehlverhalten Rinderbügens vorlag. Hier stützen wir uns in erster Linie auf die Aussage des Schiedsrichters, was aber auch seitens Kohden keinen Widerspruch fand. Kohdener Spieler waren bei der Sitzung nicht anwesend«, so Bohl.