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Einschränkungen ab einem Inzidenzwert von 35

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Von: Torben Frieborg

KREIS BÜDINGEN - (tf). Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat am Freitag wegen ansteigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie ein neues Eskalationskonzept an alle Vereine im Fußballkreis Büdingen geschickt. Unter anderem wird darin festgelegt, dass ab einem Inzidenzwert von 35 Kabinen, Toiletten und Innenräume nur noch von Geimpften, Genesenen und Getesteten betreten werden dürfen.

Das Papier sieht weitere Einschränkungen bei steigenden Inzidenzwerten vor.

"In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt, dass Innenräume von Sportanlagen nur unter der Anwendung der 3G-Regel betreten werden dürfen. Das betrifft sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb. Konkret dürfen also Kabinen, Duschen, Toiletten nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten betreten werden. Analog gilt diese Regelung auch für Vereinsheime", steht in der HFV-Mitteilung.

Im Wetteraukreis, zu dem die meisten Vereine im Fußballkreis Büdingen zählen, greifen die neuen Regeln ab Samstag. Im Main-Kinzig-Kreis (SG Hettersroth/Burgbracht) und im Landkreis Gießen (VfB Rodheim/Horloff) gelten die neuen Regeln bereits, im Vogelsbergkreis gibt es noch keine Einschränkungen.

Tests zur Eigenanwendung (mit Ausnahme von Lehrkörpern) seien nicht zugelassen, sondern nur sogenannte Bürgertests. Für Jugendspieler genüge der Nachweis über die in der Schule ausgegebenen Testhefte. Bis zum Beginn des Schuljahres müssten ebenfalls Bürgertests erfolgen. Alternativ könne selbstverständlich generell auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen verzichtet werden.

Für das unter freiem Himmel stattfindende Spiel oder Training gibt es aktuell keine Einschränkungen. Fußball ist weiterhin für alle Altersklassen in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen nachkommen können.

"Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich. Dies ist der jeweilige Heimverein beim Spielbetrieb. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 100 steigen, gilt die 3G-Regelung bereits für den Zutritt zum Sportgelände. Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb wäre dann nur geimpft, genesen oder getestet möglich", schreibt der HFV weiter.

Die vorgenannten Maßnahmen seien vom jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung anzuordnen.

Büdingens Kreisfußballwart Jörg Hinterseher hat "kein gutes Gefühl", wenn er auf das Eskalationskonzept schaut. "Wie sollen die Vereine das umsetzen? Da benötigt man pro Heimspiel fünf zusätzliche Helfer zwecks Kontrolle." Dennoch appelliert er an die Clubs, "die Maßnahmen so gut wie möglich umzusetzen". Es solle schließlich nicht irgendwann heißen, "dass unser Amateurfußball zum Corona-Hotspot geworden ist".

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