Per Umlaufverfahren hat der Vorstand des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) Abbruch und Annullierung der Saison 2020/21 bestätigt, entsprechend dem Beschluss des erweiterten Vorstandes. Es gibt aber Ausnahmen von der Regelung.
Von red
Der HFV-Verbandsvorstand hat den Saison-Abbruch - bis auf Ausnahmen - offiziell bestätigt. Archivfoto: Weiss
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
HOCHTAUNUS - Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat nun per Umlaufverfahren final entschieden, dass die vom HFV organisierten Meisterschaftswettbewerbe (einschließlich der dazugehörigen Qualifikations-, Entscheidungs-, Aufstiegs- und Relegationsspiele im Zuständigkeitsbereich des HFV), inklusive des Ü-Bereichs und Futsal-Ligaspielbetriebs, sowie die vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele der Spielzeit 2020/2021 im Herren-, Frauen-, sowie Juniorinnen- und Juniorenbereich mit sofortiger Wirkung abgebrochen und annulliert werden. Ausgenommen von der Entscheidung über die Annullierung sind die Spielklassen der Hessenliga im Herrenbereich, die Hessenliga im Frauenbereich, die Hessenligen der A-, B- und C-Junioren sowie die Hessenliga der B-Juniorinnen. Für diese Spielklassen erfolgt eine gesonderte Entscheidung durch den Verbandsvorstand im Hinblick auf die Wertung bzw. Annullierung dieser Spielklassen, einschließlich der hierzu erforderlichen Regelungen. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Pokalwettbewerbe sind hingegen von dieser Entscheidung gänzlich ausgenommen. Auch die Entscheidung über die Wertung der LOTTO Hessenliga, der Hessenligen der A-, B- und C-Junioren sowie der B-Juniorinnen Hessenliga ist zunächst aus dem jetzigen Beschluss ausgeklammert. Eine entsprechende Entscheidung bezüglich der Wertung dieser Spielklassen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden, insbesondere auch deswegen, da andere Landesverbände, die gegebenenfalls auch dazu berechtigt wären, Aufsteiger an übergeordnete Ligen zu melden, noch keine abschließende Entscheidung dazu gefällt haben.