FFP2-Maskenpflicht im Freien: Strengere Corona-Regeln in Österreich in Kraft
Die Regierung Österreichs hat die Corona-Regeln im Land erneut verschärft. Jetzt gilt nicht nur eine Maskenpflicht in Freiem, sondern auch 2G in vielen Geschäften.
Österreich* hat weiterhin mit hohen Fallzahlen zu kämpfen: Die 7-Tage-Inzidenz lag laut AGES zuletzt bei einem Wert von 841,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern – besonders die ansteckende Omikron-Variante bereitet Sorge. Daher hat die Regierung erneut schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen: Seit dem 11. Januar gilt im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, wenn zu anderen Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Das betrifft unter anderem Fußgängerzonen, Warteschlangen und Gruppen. Die Bundesländer dürfen an stark besuchten Plätzen zudem eine Maskenpflicht verordnen. Eine Ausnahme besteht laut BR, wenn der Mindestabstand nur für einen kurzen Zeitraum, zum Beispiel beim Vorbeigehen, unterschritten wird.
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Österreich: Ab sofort 2G-Nachweis für Geschäfte Pflicht
Auch im Einzelhandel wurden die Maßnahmen verschärft: Zutritt zu Geschäften erhalten nur noch Personen mit einem 2G-Nachweis, dieser muss entweder am Eingang oder spätestens beim Bezahlen von den Betreibern kontrolliert werden. Schwangere, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen auch einen negativen PCR-Test vorlegen. Bei groben Vergehen soll es laut ORF.at ab dem 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote geben. Diese Regelung gilt aber nicht für Geschäfte der Grundversorgung, also Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Banken oder Tankstellen.
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In allen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln muss bereits seit längerem eine FFP2-Maske getragen werden, in Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen gilt eine 2G-Pflicht. Die Sperrstunde für die Gastronomie gilt weiterhin ab 22 Uhr. Die Nachtgastronomie muss geschlossen bleiben. Für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis gilt zudem eine ganztägige Ausgangsbeschränkung – mit Ausnahme von Arbeit, Ausbildung oder dem Einkauf von Lebensmitteln. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.