1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Reise

Urlaub über Weihnachten: Diese Regeln gelten nach dem Corona-Gipfel

Erstellt:

Von: Franziska Kaindl

Weihnachtlicher Marktplatz in Grünberg, Landkreis Gießen.
Bei der Planung von Tagesausflügen müssen auch in diesem Winter die Regeln der Bundesländer beachtet werden. © Oliver Vogler/Imago

In einem Corona-Gipfel haben Bund und Länder weitere Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Welle getroffen. Wie wirken sich diese auf Reisen und Ausflüge aus?

Gerade über Weihnachten und die Feiertage planen viele einen Besuch bei den Verwandten und kommen dazu in Hotels oder anderen Herbergen unter. Allerdings erschwert die Corona-Pandemie die Planung: Seit Wochen werden in den Bundesländern die Maßnahmen wieder verschärft, zudem gibt es meist keine deutschlandweite einheitliche Regel. Beim Corona-Gipfel am Donnerstag (2. Dezember) beschlossen Bund und Länder erneut verschärfte Maßnahmen – ob sich das auf Reisen auswirkt, lesen Sie hier.

2G oder 2Gplus? Diese Regeln gelten für Hotels in den Bundesländern

Was touristische Beherbergungen und Ausflüge angeht, wurden beim Corona-Gipfel vorerst keine weiteren Maßnahmen beschlossen. In allen Bundesländern gilt ohnehin mindestens die 2G-Regel in Hotels und anderen Unterkünften. In Bayern zum Beispiel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Hotels und Gastronomien betreten, zudem gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Für den Besuch von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen gilt sogar 2Gplus – was auch Seilbahnen in Skigebieten* betrifft. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland gilt generell für den Zutritt zu Hotels und Gastronomien die 2Gplus-Regel. Auch in Rheinland-Pfalz müssen Geimpfte und Genesene in Innenräumen, in denen keine Maske getragen werden können – so wie Hotels –, einen negativen Test dabeihaben.

Auch interessant: Skifahren in Österreich 2021/22: Das sind die aktuellen Corona-Regeln.

In diesen Bereichen müssen Ausflügler und Urlauber mit Einschränkungen rechnen

Allerdings dürften sich viele der neuen Maßnahmen auf die Freizeitgestaltung auswirken: So soll ab sofort in Kultur- und Freizeiteinrichtungen generell die 2G-Regel gelten – mit Option auf 2Gplus. Somit ist ein Besuch von Kinos, Theater, Restaurants oder Museen für Ungeimpfte erst einmal keine Möglichkeit mehr. Auch der Zutritt zu Weihnachtsmärkten soll fortan nur noch im Rahmen einer 2G-Regelung möglich sein. In Bundesländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen sind die Märkte bereits vollständig abgesagt worden.

Lesen Sie auch: Einreise in die Niederlande: Welche Corona-Regeln Sie aktuell beachten müssen.

Zudem hat die Bundesregierung neue Kontaktbeschränkungen beschlossen. Bei Treffen zwischen ungeimpften und geimpften Personen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch der eigene Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regel ausgenommen. Wer somit eine Gruppenreise oder einen Tagesausflug mit Geimpften und Ungeimpften plant, muss sich an diese Auflagen halten. Bei Reisen, an denen nur Geimpfte teilnehmen, gibt es keine Einschränkungen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant