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Zwischen Schutz und Deeskalation

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Bei sogenannten Spaziergängen als Ausdruck der Kritik gegen die Corona-Politik spielen Abstandhalten und Maske-Tragen nicht selten keine Rolle. SYMBOLFOTO: dpa © DPA Deutsche Presseagentur

Gegner der Corona-Maßnahmen demonstrieren bei sogenannten Spaziergängen im Wetteraukreis. Laut Polizei wurden die Auflagen, Masken zu tragen und Abstand zu halten, weitgehend eingehalten.

Wenn bei den sogenannten Spaziergängen der Gegner der Corona-Regelungen gegen Auflagen verstoßen wird, wie wird damit verfahren? Es mehren sich die Stimmen, die hier die Polizei am Zuge sehen. Kritiker monieren einen zu laxen Umgang mit jenen, die sich bei den Märschen durch die Ortschaften an nichts halten.

Einig ist sich die Polizei mit den Städten und Gemeinden in der Region, dass die »Spaziergänge« als »Versammlungen« zu werten sind und das entsprechende Gesetz anzuwenden ist. Weil diese regelmäßigen Demonstrationen jedoch üblicherweise nicht angemeldet werden, gibt es keine Verantwortlichen, denen die Ordnungsämter die Auflagen übermitteln können. Deshalb sind sie in einigen Kommunen, zum Beispiel in Büdingen und Nidda, dazu übergegangen, Auflagen im Vorfeld der »Spaziergänge« über Lautsprecher zu verlesen.

So ordnete Büdingens Bürgermeister Erich Spamer für die Demonstration am vergangenen Freitag an, dass die Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einzuhalten hätten. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden könne, müsse eine medizinische Maske getragen werden. Unter anderem im Bereich von Bahnhofstraße, Vor-, Neu- und Altstadt sei grundsätzlich eine Maske zu tragen Dort finden sich auch entsprechende Hinweisschilder, die auf die Regelung aufmerksam machen. »Den Weisungen der Polizei und der Versammlungsbehörde ist Folge zu leisten«, betont Spamer in den Auflagen. Dabei weist er unter anderem auf die Straßenverkehrsordnung hin, nach der entweder Gehwege zu benutzen seien oder am Straßenrand gelaufen werden müsse.

Mit drastischen Worten beurteilt

»Bis auf wenige, kurzzeitige Situationen (Engstellen, Straßenquerungen etc.) wurden diese Auflagen eingehalten«, zeigt sich der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Jörg Reinemer, mit dem Verlauf des »Spaziergangs« von rund 260 Teilnehmern in Büdingen zufrieden. Die Bereiche, in denen eine generelle Maskenpflicht besteht, seien »durch die Versammlungsteilnehmer gemieden beziehungsweise umlaufen« worden, gibt er den Bericht der Beamten, die am Freitag im Einsatz waren, wieder. Das Büdinger Ordnungsamt beurteilt die Demonstration dagegen mit drastischen Worten. »Das war eine Vollkatastrophe«, heißt es aus der Versammlungsbehörde, die den »Spaziergang« mit zahlreichen Mitarbeitern begleitet hatte. »Das war ganz anders abgesprochen.« Ihre Namen (die dieser Zeitung bekannt sind) möchten die Mitarbeiter nicht veröffentlicht sehen, weil sie ohnehin immer wieder Kritik ausgesetzt seien. »Wir haben Verstöße festgestellt, wir haben die gemeldet. Aber es wurde nichts unternommen«, ärgert sich ein anderer Ordnungsamtsmitarbeiter über das Vorgehen der Polizei. Diese sei mit einem »Kräfteansatz im unteren zweistelligen Bereich im Einsatz« gewesen, antwortet Reinemer auf eine Anfrage. »Die haben noch nicht mal den Fuß auf das Pflaster gesetzt«, beklagt sich dagegen ein Büdinger Ordnungsamtsmitarbeiter.

Bei der Frage, warum die Polizei weitgehend darauf verzichte, Verstöße zumindest bei einzelnen Teilnehmern zu sanktionieren, verweist Sprecher Reinemer auf die »Verhältnismäßigkeit«. Bei bestimmten »Gegebenheiten kann die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes, nicht immer erfolgen«, erläutert er. »Auch gibt es Fälle, bei denen die zuständige Behörde oder wir Verfahren noch zu einem späteren Zeitpunkt einleiten.«

Die Chancen für eine solche spätere Ahndung der Verstöße dürften allerdings gering sein, da offenbar von keinem der Teilnehmer ohne Maske Personalien aufgenommen wurden. Dabei unterschritten die Teilnehmer des »Spaziergangs« nicht nur regelmäßig die vorgeschriebenen Abstände. Sie zogen auch dicht gedrängt vor dem Jerusalemer Tor vorbei und durch die Altstadt, beides Bereiche, in denen Maskenpflicht gilt.

Uwe Bonarius, der für die Stadt Nidda vor dem »Montagsspaziergang« die Auflagen verlesen hatte, zeigt für diese Zurückhaltung Verständnis. »Wenn wir anfangen würden, gegen diese Verstöße vorzugehen, dann befürchten wir eine Entwicklung, dass es zu Gewalttätigkeiten kommt«, rechtfertigt er im Gespräch mit dieser Zeitung. dass Verstöße gegen Auflagen geduldet werden. »Wir haben im Moment eine Stimmung, die relativ unproblematisch ist.«

Landrat sieht schwierige Situation

Landrat Jan Weckler räumt ein, dass de Polizei in einer »schwierigen Situation« sei. Einerseits müsse sie »den Rechtsstaat schützen«, andererseits dürfe sie die Situation auch »nicht eskalieren« lassen. Dabei habe er durchaus Verständnis für die Sorgen und Ängste angesichts der Maßnahmen. »Kein Verständnis habe ich für diejenigen, die diese ›Montagsspaziergänge‹ nutzen, um Misstrauen zu säen gegen unsere demokratischen Institutionen«, betont Weckler.

In den Kommunen gibt es indes weitergehende Befürchtungen. »Wir haben überhaupt keine Macht mehr«, beklagt eine Mitarbeiterin der Büdinger Stadtverwaltung die fehlende Unterstützung. »Wir sind einer Minderheit ausgesetzt.« Dafür bekommen die Polizisten sogar Beifall, allerdings von unerwünschter Seite. »Es gibt ein Video auf Facebook, da wird zweimal die Arbeit (der Polizei) sehr lobend erwähnt«, ergänzt ein anderer Verwaltungsmitarbeiter aus Büdingen. Er befürchtet, dass die Akzeptanz für die Corona-Kontrollen im Alltag und in Geschäften verloren geht. »Mit welcher Berechtigung wollen wir am Montag (nach der Demonstration, Anm. d. Red.) zu einer älteren Dame sagen: ›Sie haben keine Maske auf‹?«

Altenstadts Bürgermeister Norbert Syguda schließt sich der Kritik an. »Wenn die Öffentlichkeit den Eindruck hat, dass gar nichts passiert, dann ist das das falsche Signal.« VON OLIVER POTENGOWSKI

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