Wieder Baustopp in Grund-Schwalheim
GRUND-SCHWALHEIM - (myl). Der Baustopp für die Logistikhalle in Grund-Schwalheim, die der Online-Händler Amazon mieten will, bleibt bestehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat mit Beschluss vom Mittwoch der Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen, kurz BUND, stattgegeben und damit gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen entschieden.
Der Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises zum Neubau einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen sowie Parkhaus gilt somit weiter. Das Unternehmen "77. Logimac Logistic Grundbesitz GmbH" - eine für das Projekt gegründete Gesellschaft des Investors Garbe Industrial Real Estate - baut dort. Der Bau der Halle ist bereits weit fortgeschritten.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an verschiedene Natura-2000-Gebiete an. Es sind verschiedene FFH-Gebiete, Natur- und Vogelschutzgebiete.
Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Beschluss im Wesentlichen damit begründet, dass in den Bauleitplanverfahren keine beziehungsweise keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Dies muss im Rahmen der Baugenehmigung nachgeholt werden. Die vorgelegten Unterlagen des Bauherrn zu der gebotenen Ermittlung der arten- und naturschutzrechtlichen Belange genügten nicht den Anforderungen.
Auch habe der Senat den Unterlagen nicht entnehmen können, ob Ermittlungen vor Ort oder Kartierungen vorgenommen wurden, die eine Beeinträchtigung von geschützten Arten beziehungsweise die Auswirkungen auf die unmittelbar an das Vorhaben angrenzenden Natura-2000-Gebiete dokumentierten. Diese seien jedoch erforderlich gewesen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Wie Martin Sander, Pressesprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, gegenüber dem Kreis-Anzeiger sagte, gehe der Arbeitsauftrag zwar formal an den Wetteraukreis, jedoch müsse der Vorhabenträger jetzt Gutachterbüros beauftragen und die Ermittlungen vor Ort anstellen. Also zum Beispiel, um zu dokumentieren, welche Vogelarten vorhanden seien und bewerten, ob die Natura-2000-Gebiete durch das Bauvorhaben beeinträchtigt sind. "Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss fehlerfrei mit ordentlichen Gutachten nachgereicht werden", sagt Sander. Wenn es sich dann zeige, dass die geschützten Arten und die Natura-2000-Gebiete nicht darunter leiden, werde das dazu führen, dass die Baugenehmigung Bestand hat.
BUND-Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann bewertet die Entscheidung aus Kassel als wichtigen Erfolg. Damit habe der Naturschutz in einem ausgewiesenen Schutzgebiet Vorrang vor den Wirtschaftsinteressen erhalten. Neumann: "Die Investorengesellschaft konnte sich nicht über den Naturschutz hinwegsetzen." Das Gericht hätte unter anderem festgestellt, dass die Baugenehmigung sich als offensichtlich rechtswidrig erwiesen habe.