Tipps für sicheren Schulweg

Schotten (sw). »Sicherer Schulweg« haben die Aktiven der Ortsgruppe Schotten des Deutschen Kinderschutzbunds ihre Aktion genannt, mit der sie schon seit vielen Jahren zu Beginn des neuen Schuljahrs auf mögliche Gefahren auf diesem Weg aufmerksam machen wollen.
Vorsitzende Marianne Zimmer und ihre Vorstandskollegen Gudrun Weitz und Nicole Kapeller hatten sich am Haupteingang zur Grundschule beziehungsweise zur Digmudis-Schule in Schotten postiert, um insbesondere Eltern bei ihren morgendlichen »Bringdienst« Tipps für das richtige Verhalten zu geben. »Wir verstehen das als gute Ratschläge, um den Schulweg für die Kinder sicherer zu machen«, betont Marianne Zimmer.
Fehlverhalten bleibt Ausnahme
Aber auch Kritik sei angesagt, wenn einige Väter und Mütter deutlich gegen übliche Verhaltensweisen verstießen. »Oftmals spielt der Faktor Zeit eine Rolle, wenn die Kinder auf den letzten Drücker gebracht werden«, so Zimmer. Auffällig war diesmal besonders ein Vater, der im absoluten Halteverbot vor der Schule parkte und sein Kind auf der Straßenseite aussteigen ließ, wie die Vorsitzende berichtet. »Er hat geantwortet, für die drei Sekunden fahre er nicht extra auf einen Parkplatz.« Doch das war an diesem Morgen die Ausnahme. Viele Eltern verhielten sich richtig. Auch die Kinder waren meist sehr diszipliniert und benutzten den ampelgesteuerten Übergang direkt vor dem Schuleingang. Sie drückten den Ampelknopf, warteten bis sie »Grün« zeigte und gingen dann über die Straße. Allerdings gab es auch hier Ausnahmen. Einige Kinder und Eltern nutzten den gesicherten Überweg nicht. »Die haben wir angesprochen, und sind darin auch von der Polizei bestärkt worden, dies zu tun. Denn vor der Schule sei doch recht viel Verkehr«, sagt Marianne Zimmer. Die Aktiven der Ortsgruppe erhielten auch diesmal Unterstützung von zwei Beamten der Polizeistation aus Lauterbach.
Marianne Zimmer erinnerte an einige grundlegende Verhaltensregeln, die Eltern beherzigen sollten, um ihre Kinder nicht unnötig zu gefährden. Neben der Anschnallpflicht müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, sofern sie nicht größer als 1,50 Meter sind, im Auto in einem Kindersitz oder einer entsprechenden Schale befördert werden. Kinder, die größer als 1,50 Meter sind, dürfen - mit einer entsprechenden Sicherung - grundsätzlich auch vorne sitzen. In diesem Fall spielt das Alter dann keine Rolle. Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind, können auch vorne sitzen, müssen dann aber mindestens zwölf Jahre alt sein.
Wichtig ist weiterhin, die Kinder immer nur zur Gehwegseite beziehungsweise der zu der Straße abgewandten Seite aussteigen zu lassen. Wird ein Straßenübergang mit einer Ampel gesichert, darf man die Straße natürlich nur bei »Grün« überqueren. »Erwachsene sollten hier immer Vorbild sein«, betont die Vorsitzende des Kinderschutzbunds.