Industriegebiet: Anlieger klagt vor Verwaltungsgericht gegen Stadt Nidda
Dass ein Teil des ehemaligen Pfleiderer-Geländes wieder als Industriegebiet genutzt werden kann, möchte die "Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda" (BI) verhindern. Zwar war es einige Zeit ruhig um die BI mit Gerhard Wolf an der Spitze, aber untätig waren die Widersacher keinesfalls. Wolf hat Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Stadt Nidda erhoben.
Von Martina Walenta
Das ehemalige Pfleiderer-Gelände in Nidda. Die Bürgerinitiative wendet sich gegen die Nutzung als Industriegebiet. Foto: Kaufmann/Archiv
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
NIDDA - Dass ein Teil des ehemaligen Pfleiderer-Geländes wieder als Industriegebiet genutzt werden kann, möchte die "Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda" (BI) verhindern. Zwar war es einige Zeit ruhig um die BI mit Gerhard Wolf an der Spitze, aber untätig waren die Widersacher keinesfalls. So haben sie jüngst während einer Versammlung eine Satzung beschlossen, die die Grundlage für eine Eintragung als rechtsfähiger Verein bilden soll. Und: Gerhard Wolf hat Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Stadt Nidda erhoben. Dazu ist Wolf als betroffener Anwohner berechtigt.
"Die Bürgerinitiative begrüßt es ausdrücklich, dass Gerhard Wolf Klage erhoben hat", heißt es in einer Presseerklärung der BI. Wolf vertrete damit nicht nur seine eigenen Interessen, sondern stellvertretend auch die der Niddaer Bürger, "die aufgrund ihrer früheren schlechten Erfahrungen mit den Firmen Hornitex und Pfleiderer eine erneute Industrieansiedlung in unmittelbarer Stadtnähe entschieden ablehnen".
Die BI für Nidda hatte sich Ende August 2016 gebildet. Sie war ein Zusammenschluss von etwa 300 Niddaer Bürgern, die davon überzeugt sind, dass das Areal wegen seiner Nähe zur städtischen Wohnbebauung und seiner schlechten Verkehrsanbindung für eine industrielle Nutzung ungeeignet ist. "Feinstaub und Stickoxide und der zu erwartende Lkw-Verkehr belasten die gesamte Kernstadt. Der vorherrschende West- und Südwind treibt die Schadstoffe von der Nidda-Aue über Talhänge in die Nachbarorte, wie früher die Rußflocken", schildert Wolf.
Die Niddaer Stadtverordnetenversammlung hatte Anfang Dezember 2016 beschlossen, einen Teil des insgesamt 279 000 Quadratmeter großen Areals als Industriegebiet auszuweisen. Wenige Tage später hatte Gerhard Wolf für die BI angekündigt, den mehrheitlich gefassten Beschluss nicht akzeptieren zu wollen und zu erwägen, ein verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit des Planbeschlusses in die Wege zu leiten.
Die rechtliche Überprüfung durch eine auf dem Gebiet der Bauplanung erfahrene Frankfurter Anwaltskanzlei habe mittlerweile ergeben, "dass eine sogenannte Normenkontrollklage gegen die Gültigkeit des Stadtverordnetenbeschlusses gute Erfolgsaussichten hat", so die Initiative. Da bei einer Normenkontrollklage bei einem übergeordneten Gericht nur "klageberechtigt" sei, wer durch die Planung unmittelbar betroffen ist, habe Wolf dies als Anlieger in die Wege geleitet.
Wolf und Isolde Steinke wurden bei der offiziellen Gründungsversammlung des Vereins "Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda" als zeichnungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt. Der restliche Vorstand soll bei der ersten Mitgliederversammlung am Donnerstag, 26. April (ab 20 Uhr im Bürgerhaus Nidda), bestimmt werden.
"Über weitere Unterstützer würden wir uns freuen", sagt Wolf. Wer das Anliegen ideell oder materiell fördern möchte, kann sich bei dem BI-Vorsitzenden (gerhard.sk.wolf@gmail.com) melden.