Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen können nun einen wöchentlichen kostenlosen Corona-Schnelltest anbieten.
Von red
Symbolfoto: epd
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WETTERAUKREIS - Im Wetteraukreis tritt am Donnerstag eine Allgemeinverfügung in Kraft, nach der Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen nun auch formal einen wöchentlichen kostenlosen Corona-Schnelltest für Menschen ohne Symptome anbieten können.
Bereits seit Montag sind die "Bürgertests" im vom Wetteraukreis und von der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam betriebenen Testcenter in Reichelsheim (Florstädter Straße 18) ohne Anmeldung möglich - allerdings ausschließlich wochentags zwischen 13 und 15 Uhr. Die Mitarbeiter des Wetteraukreises, die in Präsenzform arbeiten, erhalten ab der kommenden Woche die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich in den Kreisverwaltungen in Friedberg und Büdingen auf Corona testen zu lassen.
"Mit der neuen Testverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Kraft gesetzt hat, wurde die rechtliche Grundlage für die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender geschaffen, die Bund und Länder beschlossen hatten", erklärt Landrat Jan Weckler. Die Allgemeinverfügung sei notwendig, damit die Anbieter die Tests mit dem Bund abrechnen könnten. Das Personal nicht ärztlich geführter Einrichtungen müsse durch einen Arzt oder eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes geschult werden. Die Allgemeinverfügung kann mit weiteren Infos auf der Homepage des Wetteraukreises abgerufen werden: www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona.
Laut Weckler können nach der neuen Testverordnung des Bundes auch noch weitere Anbieter kostenlose Tests anbieten und mit dem Bund abrechnen. "Sofern gewisse Qualitätskriterien erfüllt werden, kann das Gesundheitsamt des Wetteraukreises entsprechende Einzelbeauftragungen erteilen. Perspektivisch wird es also neben Angeboten in Apotheken oder bei Ärzten auch solche von privaten Anbietern oder Einzelhandelsketten geben können", erläutert der Landrat.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat der Kreis die Maskenpflicht für pädagogisches Personal - Lehrer und andere in Schulen tätige Personen sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen - bis zum 31. März verlängert.