Abschiebungsfall: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Psychiater
Nach der Strafanzeige des Wetteraukreises gegen den Gießener Psychiater Prof. Bernd Gallhofer hat die Staatsanwaltschaft Gießen nun Ermittlungen gegen den Mediziner aufgenommen. Wie Staatsanwalt Thomas Hauburger gegenüber dem Anzeiger erklärte, werde wegen des Anfangsverdachtes der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes ermittelt.
Von atm/hks
Symbolfoto: Hans Dieter Erlenbach
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WETTERAUKREIS - Nach der Strafanzeige des Wetteraukreises gegen den Gießener Psychiater Prof. Bernd Gallhofer hat die Staatsanwaltschaft Gießen nun Ermittlungen gegen den Mediziner aufgenommen. Wie Staatsanwalt Thomas Hauburger auf Anfrage erklärte, werde wegen des Anfangsverdachtes der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes ermittelt.
Gallhofer hatte als Direktor der Psychiatrie des Universitätsklinikums Gießen einen 32-jährigen, ausreisepflichtigen Asylbewerber aus dem Kosovo behandelt, der bei einem Behördentermin Anfang März abgeschoben wurde (der KA berichtete). Da der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt und war auch Thema im Landtag. Gallhofer warf dem Wetterauskreis vor, den Flüchtling unter einem Vorwand aus der Klinik gelockt und unmittelbar abgeschoben zu haben.
Nachdem Gallhofer sich wenige Wochen nach der Abschiebung des Flüchtlings an die Presse gewandt und der Kreisverwaltung die Behandlung des Flüchtlings in Rechnung gestellt hatte, stellte der Wetteraukreis Strafanzeige gegen Psychiater. Der Kreis wirft ihm Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht, gegen das Aufenthaltsgesetz sowie versuchten Betrug vor.
Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft bislang nur wegen des Anfangsverdachtes der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes, die beiden anderen Vorwürfe sind aber möglicherweise nicht endgültig vom Tisch. "Wir gehen dem Hauptvorwurf nach und ermitteln umfangreich", sagte Pressesprecher Hauburger. "In naher Zukunft werden wir Zeugen vernehmen und auch Einsicht in die ärztlichen Akten nehmen. Sollten sich während der Ermittlungen weitere Straftatbestände auftun, werden wir denen selbstverständlich auch nachgehen."
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hält die Grünen-Fraktion des Wetteraukreises nicht davon ab, die Vorwürfe der Kreisverwaltung als "Rohrkrepierer" zu bezeichnen. Da die Staatsanwaltschaft bislang nur einem der drei Vorwürfe nachgeht, sehen sich die Grünen darin bestätigt, "dass das Instrument der Anzeige im vorliegenden Fall völlig überzogen war", so die beiden Vorsitzenden der Grünen-Kreistagsfraktion, Sylvia Klein und Michael Rückl. "Wir gehen davon aus, dass auch das jetzt eröffnete Verfahren im Sand verlaufen wird."
"Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Landrat und seine Berater in einer Angelegenheit verrennen. Bei der ebenfalls völlig überzogenen Gebühr gegen die in der Frage der Schulwegfinanzierung Widerspruch erhebenden Eltern war es genauso. Bedauerlich, dass der Kreistag im Fall der Anzeige gegen Dr. Gallhofer dem Verrennen keinen Einhalt geboten hat", meinen Klein und Rückl.
In der März-Sitzung hatte der Kreistag mit breiter Mehrheit den Ruf der Grünen nach Aufklärung und Transparenz abgelehnt. Ursprünglich hatte die Fraktion mit einem Eilantrag gefordert, die gegen Gallhofer erstattete Anzeige zurückzunehmen. Landrat Joachim Arnold hatte dagegen das Vorgehen des Kreises verteidigt. Symbolfoto: Hans Dieter Erlenbach