Unbürokratische Hilfe nach Kita-Überschwemmung in Stockheim
Schnell und ohne viel Bürokratie haben Glauburgs Nachbarkommunen nach der Überschwemmung der Stockheimer Kita geholfen und die Kinder-Betreuung auf diese Weise sichergestellt.
Von asl
Das Hochwasser Ende Januar überschwemmte den Kindergarten Stockheim. Ein Teil der Kinder fand nun in Hainchen im Gebäude des ehemaligen Horts ein neues Domizil. Angeboten hatte die rasche Hilfe Limeshains Bürgermeister Adolf Ludwig (2.v.r.), die sein Glauburger Amtskollege Carsten Krätschmer (2.v.l.) dankend annahm. Ein Bild vor Ort machten sich zusammen mit der Glauburger Kita-Leitung Sonja Scherf (r.), Limeshains Hauptamtsleiter Jürgen Kunkel, Martin Goike, in Glauburg für den Kita-Bereich zuständig, und Ilona Merten-Rack, Leiterin der Kita in Hainchen (v.l.). Foto: Schinzel
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OBER-MOCKSTADT/GLAUBURG - Die Corona-Pandemie und das jüngste Hochwasser stellen die Gemeinde Glauburg in Sachen Kinderbetreuung vor Herausforderungen. Kurzfristig musste man Ausweichquartiere für Kinder finden, da die Kita "Regenbogen" in Stockheim vom Hochwasser stark betroffen ist. Außerdem galt es, eine Gebührenregelung für die Betreuung während der Corona-Pandemie zu finden. Das Thema stand auf der Tagesordnung der jüngsten Glauburger Parlamentssitzung.
Die fand im Bürgerhaus Ober-Mockstadt statt, da die zuletzt als Sitzungsort genutzte Sporthalle des TSV Stockheim vom Hochwasser ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bürgermeister Carsten Krätschmer erläuterte die Situation in der Kita. Dort habe das Wasser bis zu einem Meter hoch in den Räumen gestanden. Der ältere Teil, in dem die Ü3-Betreuung liegt, dürfte frühestens Ende des Jahres, eher Anfang nächsten Jahres, wieder nutzbar sein. Der neuere Teil, dort werden die Kinder unter drei Jahren betreut, sei nicht so stark betroffen. Dort werde der Betrieb wohl eher wieder möglich sein. Ebenso hoffte Krätschmer, dass nach Ostern das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) in Stockheim als Ausweichquartier zur Verfügung stehe. Auch das DGH sei vom Hochwasser betroffen gewesen, wenn auch nicht so stark, sodass es zur Kommunalwahl als Wahllokal zur Verfügung stehen werde.
Aktuell kann Krätschmer bei der Kinderbetreuung für die Glauburger Kita-Kinder auf gute Nachbarschaftshilfe bauen. So sprang unbürokratisch die Gemeinde Limeshain ein. Bürgermeister Adolf Ludwig bot Krätschmer ein Domizil in Hainchen an. Das Fachwerkhaus an der Lindheimer Straße, das die Gemeinde einst von der evangelischen Kirche für die Unterbringung von Flüchtlingen erwarb, beherbergte zuletzt Hortkinder. Nachdem die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder in den Händen der Grundschule liege, standen die Räume leer. Das Gebäude habe die Betriebserlaubnis und sei deshalb geeignet. Krätschmer nahm das Angebot nach kurzer Prüfung, auch mit Kindergartenleiterin Sonja Scherf, an. Nun sind dort 56 Kinder, darunter die Vorschulkinder und eine weitere Gruppe, aus Glauburg untergebracht, bis die Kita in Stockheim fertig saniert sei. Krätschmer dankte Ludwig für die rasche Hilfe und in diesem Zusammenhang auch Wöllstadts Bürgermeister Adrian Roskoni, der Mobiliar für die neue Unterkunft spendete.
Auch aus Ranstadt kam Hilfe, denn beide Kommunen arbeiten seit Längerem interkommunal zusammen. Die Ü3-Kinder sind in der Gemeindehalle in Dauernheim untergebracht. Kinder unter drei Jahren werden derzeit in der Kita "Sonnenhügel" in Dauernheim und im "Abenteuerland" in Ranstadt betreut.
Zum Thema Gebühren erläuterte Krätschmer, dass aufgrund der Corona-Pandemie Bund und Land Eltern dazu aufgerufen hatten, während des zweiten Lockdowns die Kinderbetreuung, wenn möglich, zuhause durchzuführen und die Kitas nur notfalls in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend sei das Betreuungsangebot in den Kitas Stockheim, Dauernheim und Ranstadt nur vermindert genutzt worden. In Stockheim betreute man durchschnittlich 50 von 113 Kindern, in Dauernheim 30 (77) und in Ranstadt 40 (108). Analog zum Vorgehen während der ersten Infektionswelle habe man den Beitragseinzug für Januar und Februar ausgesetzt. Nun schlage die Verwaltung vor, für Kinder, die im jeweiligen Abrechnungsmonat betreut wurden, eine satzungsgemäße, nachträgliche monatliche Abrechnung der Kostenbeiträge zu stellen. So entschied das Parlament einstimmig, dass Kinder, die im jeweiligen Abrechnungsmonat nicht mehr als fünf Tage betreut wurden, abweichend davon als Härtefallregelung taggenau mit den satzungsmäßigen Tagesbeiträgen berechnet werden. Sofern an mehr als zehn Tagen pro Abrechnungsmonat und in Absprache mit der Kita-Leitung eine von der normalen Modulbuchung abweichende Betreuungszeit genutzt wurde, so sei diese für die Abrechnung maßgeblich. Die Regelungen würden rückwirkend ab Januar und bis zur Feststellung des Normalbetriebs durch die Gemeindevorstände gelten. Im Fall einer Ü3-Gruppe und der zusammengefassten U3-Gruppe in der der Stockheimer Kita erhebe man wegen einer zeitweiligen Quarantäne nur den halben Beitrag. Die Abrechnung der Beiträge für die Kita in Stockheim nach dem 30. Januar werde wegen der besonderen Situation im Rahmen des Hochwassers zu einem späteren Zeitpunkt erneut betrachtet und gegebenenfalls angepasst.