In Büdingen soll es einen Seniorenbeirat geben. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Die SPD hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.
BÜDINGEN - Büdingen. In Büdingen soll es einen Seniorenbeirat geben. Innerhalb von drei Monaten soll die Stadt das Verfahren in die Wege leiten. Mehrheitlich beschloss dies die Stadtverordnetenversammlung im Historischen Rathaus. Die Abstimmung erfolgte ohne Aussprache, nachdem der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales (JKS) bereits ein einstimmiges Votum gefasst hatte (der Kreis-Anzeiger berichtete). Die SPD hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.
Wie es in der Begründung des Ausschusses heißt, nimmt der Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft ständig zu. Oft würden die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Senioren aber nicht zur Kenntnis genommen oder gar missachtet. Ältere Menschen fühlten sich demnach oft diskriminiert und seien in vielen Bereichen benachteiligt. In Büdingen nehme aber auch die Zahl derjenigen Senioren zu, die ein Interesse daran hätten, ihre Lebensumstände aktiv und selbstbestimmt zu gestalten.
Wie es in der Begründung weiter heißt, soll der Seniorenbeirat die Möglichkeit von Teilhabe und aktiver Selbstbestimmung bieten. Mit diesem Gremium könne die Stadt die aktive Teilnahme der älteren Generation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Kommune unterstützen. Zudem fördere eine solche Einrichtung die Partnerschaft zwischen den Generationen, trage zur Verwirklichung und Verbesserung von Lebensbedingungen für ältere Menschen bei. Es sei wichtig, deren Selbstständigkeit möglichst lange zu gewährleisten, ebenso wie die Mitwirkung der älteren Generation an der Willensbildung und dem Zustandekommen von Entscheidungen der politischen Gremien: zumindest, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die Senioren betreffen.
Der Seniorenbeirat soll aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehen, die für die Dauer von drei Jahren durch Briefwahl gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar sind entsprechend der Satzung alle Einwohner Büdingens, die am Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt und am Wahltag sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Bei Fragen, die die Belange von Senioren berühren, muss das Gremium angehört werden und hat ein Vorschlagsrecht.