Urteil am Landgericht Gießen: Lebenslange Haft für Mord an achtjähriger Johanna

Symbolfoto: Schepp
Symbolfoto: Schepp
Es hat fast zwei Jahrzehnte gedauert, bis nach dem gewaltsamen Tod der achtjährigen Johanna ein Tatverdächtiger gefasst und vor Gericht gestellt werden konnte. Die wichtigsten Schritte der Ermittler:
2. September 1999: Johanna (8) wird auf einem Radweg in Ranstadt-Bobenhausen in ein Auto gezwungen. Die Achtjährige wird laut Anklage sexuell missbraucht und ermordet.
1. April 2000: Ein Spaziergänger findet die sterblichen Überreste des Kindes etwa 100 Kilometer entfernt in einem Waldstück in Alsfeld-Lingelbach (Vogelsbergkreis).
2002: Mehrere hundert Männer aus der nächsten Umgebung des Tatorts werden gebeten, freiwillig ihre Fingerabdrücke abzugeben.
2005: Bei einer zweiten Testreihe werden die Fingerabdrücke aller Personen genommen, die eine Bauschuttdeponie in der Nähe des Entführungsortes genutzt haben.
2007: Die Polizei nimmt die Fingerabdrücke von Männern, die den gleichen Autotyp fahren wie der mutmaßliche Täter, einen VW Jetta mit einem Kennzeichen für Bad Homburg.
September 2014: 15 Jahre nach Johannas Tod sucht die Polizei in der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" erneut nach dem Täter.
August 2016: Spaziergänger beobachten in einem Maisfeld bei Nidda in der Wetterau einen Mann, der eine 14-Jährige fesselt. Bei den Ermittlungen fallen Parallelen zum Fall Johanna auf.
25. Oktober 2017: Ein damals 41-Jähriger wird in Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) als dringend tatverdächtig festgenommen.
30. November 2017: Die Ermittler rekonstruieren die Tat. Dadurch soll ein möglichst präziser Eindruck zum Tathergang gewonnen werden.
15. Februar 2018: Die Staatsanwaltschaft Gießen gibt bekannt, dass sie Anklage gegen den Verdächtigen erhoben hat.
20. April 2018: Der Prozess vor dem Landgericht Gießen beginnt.
19. November 2018: Nach rund 20 Verhandlungstagen wird der mittlerweile 42-jährige Friedrichsdorfer unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sieht auch eine besondere Schwere der Schuld. (dpa)