GREBENHAIN - (ar). Eine lange Geschichte ist beendet: Es war das Jahr 2014, als im Sommer in einem Garten in Grebenhain eine vergrabene Frau entdeckt wurde, bei der es sich um die 1924 geborene Elise Weidmann handelte. Neun Jahre hatte sie dort gelegen. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen. Denn eine damals 73-jährige Rentnerin hatte die Frau, nachdem sie sie zuerst gepflegt hatte, in ihrem eigenen Garten verscharrt und weiterhin ihre Sozialbezüge kassiert. Nach einer langen Zeit durch unterschiedliche Gerichtsinstanzen steht nun fest: Die Angeklagte muss ins Gefängnis. Staatsanwalt Thomas Hauburger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, erklärte jetzt: „Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ist nunmehr rechtskräftig.“ Die Vollstreckung werde jetzt zeitnah eingeleitet. Im März 2016 war es zum ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht in Alsfeld gekommen. Schon dort hatte die wegen mehrfachen Betrugs Angeklagte zugegeben, am „Akt des Vergrabens“ zusammen mit ihrem mittlerweile verstorbenen Bruder beteiligt gewesen zu sein. Am Ende standen dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für die 74-jährige aus Grebenhain. Kurz darauf legte die Angeklagte Berufung ein. Ein Jahr darauf, im April 2017, wurde der Fall vor dem Gießener Landgericht neu aufgerollt. Nach sechs Verhandlungstagen stand das Urteil im Mai 2017 fest: zwei Jahre und neun Monate Gefängnis. Nach der Urteilsverkündung legte die Angeklagte Revision beim nächst höheren Gericht in Frankfurt ein, die jetzt – sieben Monate später – abgelehnt wurde.