Mit der Übertragung von Vermögen beschäftigte sich der Vortrag „Vermögen richtig verschenken oder vererben“ der VR Bank HessenLand in Alsfeld. Frank Steinhagen, Direktor der Union Investment Privatfonds, referierte.
„Was wollt Ihr mit dem Geld machen?“: Direktor der Union Investment Privatfonds Frank Steinhagen bei seinem Referat.
(Foto: Krämer)
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ALSFELD - (gkr). Mit der Übertragung von Vermögen beschäftigte sich der Vortrag „Vermögen richtig verschenken oder vererben“ der VR Bank HessenLand in Alsfeld. Frank Steinhagen, Direktor der Union Investment Privatfonds, referierte.
Frank Steinhagen zeigte mit Schaubildern, Daten und Fakten deutlich: „Die Niedrigzinspolitik der EZB ist eine Enteignung des deutschen Sparers“. In diesem Kontext folgte eine Anleitung zum Verschenken und Vererben, immer vor dem Hintergrund, die Vermögenswerte – Geld oder Immobilien – zu vermehren. Dabei spielen beim Geld der Erhalt der Kaufkraft und bei den Immobilien die Steigerung der Verkehrswerte die entscheidende Rolle.
Der Referent machte deutlich, verschenken und vererben müsse „geplant“ sein, vor allem im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, rechtzeitig und gut überlegt und abgesichert vonstattengehen. Steinhagen: „80 Prozent der Bürger wünschen sich eine Regelung im Erbfall, aber nur 25 Prozent haben tatsächliche eine Regelung.“ Für viele Menschen sei es „noch zu früh“ etwas zu regeln; andere „schieben“ es einfach hinaus. Der Referent zeigte Rahmenbedingungen auf, führte zu Lösungsmöglichkeiten über und erläuterte das Ergebnis. Vermögensübertragung erfolge zu Lebzeiten als Schenkung oder mit dem Tod, als Erbfall. Beides könne geplant und damit letztlich individuell festgelegt werden.
KURZ NOTIERT
Die öffentliche Bestellung von Dipl.-Ing. Jörg Diehl, Wiesstraße 9, 35415 Pohlheim, für das Sachgebiet Heizungs- und Sanitärtechnik wurde durch die IHK Gießen-Friedberg für weitere fünf Jahre verlängert. Ebenfalls um weitere fünf Jahre verlängert wurde die öffentliche Bestellung von Dipl.-Ing. Uwe Burmeister, Hauptstraße 42, 35325 Mücke, für das Sachgebiet Bewertung von Fabrik- und Werkstattanlagen, gutachtliche Feststellung in Maschinen- und Brandschadensfällen. Eine Liste aller bei der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es im Internet unter www.ihkgifb.de/sv.
Damit kam er auf die gesetzlichen Vorschriften von Schenkungen und Erbschaften, zu sprechen. Ob Schenkung oder Erbfall, wichtig sei immer der Zeitpunkt des Überganges des Vermögens. Steinhagen wies auf die unterschiedlichen Freibeträge nach dem Erbrecht (je nach Erbfall zwischen 500 000 und 20 000 Euro) hin, die allerdings schon durch Schenkungen zu Lebzeiten über einen Zeitraum von 10 Jahren „freigesetzt“ werden können.
Jeder sollte sich klar machen: Welche Ziele verfolge ich mit meinem Vermögen? Daraus erwachse letztlich die Strategie. Es gebe viele „Werkzeuge“ , um zu einer Verbesserung der Vermögenswerte zu kommen. Die Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften sollten rechtlich abgesichert sein, den Willen des Schenkenden oder Erblassers umsetzen. Alles sei möglich – wenn man es plane, und zwar mit Fachleuten. Der Referent zeigte die Möglichkeiten individueller Lebensplan-Gestaltungen anhand von konkreten Beispielen.