21. Mai 2012 13:52 Uhr
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Kreis-Anzeiger

21. Mai 2012 13:52 Uhr
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FAQs zu Anzeigenschaltungen Kreis-Anzeiger

1. Wird meine Anzeige nach dem Absenden des Auftrags direkt zum Druck freigegeben?

Nein. Im Moment des Absendens erhalten Sie eine erste E-Mail mit dem Betreff „Annahmebestätigung“. Mit dieser E-Mail wird Ihnen lediglich der Eingang Ihres Auftrags bestätigt Anschließend erfolgt eine Prüfung des Auftrags durch den Verlag, der die Anzeige dann schaltet und zum Druck freigibt. Erst jetzt erhalten Sie die verbindliche Auftragsbestätigung in Form einer zweiten E-Mail mit dem Betreff „Auftragsbestätigung“.


2. Meine Bestätigungs-E-Mail enthält viele Sonderzeichen und ist dadurch nicht lesbar. Was kann ich tun?

Ihr E-Mail-Programm übersetzt den Text Ihrer E-Mail möglicherweise nicht korrekt. Ändern Sie deshalb die „Codierung“ Ihrer E-Mail. In Outlook zum Beispiel finden Sie diese bei geöffneter E-Mail im Menüpunkt „Ansicht“. Wenn Sie weiterhin Probleme mit der Darstellung haben, können Sie sich gerne mit unserem Anzeigenservice in Verbindung setzen.


3. Was trage ich als Passwort und Benutzername ein?

Unter der „Anzeigenannahme Online“ können Sie sich nach dem Anklicken des Buttons „Jetzt registrieren“ einen Benutzer-Account anlegen. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten in die vorgesehenen Felder, können Sie Ihre persönliche Zugangsdaten frei wählen: Benutzername und Passwort. Bedingung ist jedoch, dass sowohl der Benutzername als auch das Passwort aus mindestens 6 Zeichen (Ziffern und/oder Zahlen) bestehen.


4. Bis wann muss ich online eine Anzeige aufgeben, damit Sie rechtzeitig erscheint?

Anzeigenschluss ist für die Ausgabe am

PAP am Freitag: Mittwoch 15 Uhr
Montag: Freitag der Vorwoche, 12 Uhr
Dienstag bis Freitag: 12 Uhr des Vortages
Samstag: Freitag, 12 Uhr


5. Wie lange wird meine Anzeige online veröffentlicht?

Ihre Anzeige wird im sog. „Marktplatz“ im Internetauftritt Ihrer Tageszeitung veröffentlicht. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt im Stellenmarkt 28 Tage, für alle anderen Märkte und Rubriken 14 Tage. Familienanzeigen werden sogar 12 Monate online gestellt.


6. Meine Anzeige soll nicht länger online veröffentlicht werden, da sie sich erledigt hat. Was muss ich tun?

Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an unser Anzeigenteam, das Ihnen die Löschung aus dem Internet veranlasst.

Telefon 0641/9504-3546 oder 3547
E-Mail: servicepoint@giessener-anzeiger.de


7. Verlängert sich eine Anzeigenschaltung automatisch?

Eine Anzeige wird für einen oder mehrere Erscheinungstage geschaltet. Der Auftrag läuft nach diesen Erscheinungsterminen nicht weiter, es sein denn es wird ausdrücklich vereinbart.


8. Kann ich meine Bankverbindung nachträglich ändern?

Sobald Sie Ihre Anzeige abgesendet haben, ist eine Änderung grundsätzlich nur durch unser Anzeigenteam möglich. Bitte rufen Sie uns dazu an oder mailen Sie uns Ihr Anliegen.

Ausnahme: Wenn Sie sich registriert haben und Ihre Anzeige ist noch nicht von uns freigegeben, können Sie sich mit Benutzername und Passwort in Ihrem persönlichen Bereich (in den sog. „Anzeigenservice“) anmelden und über den Punkt „Unveröffentlichte Anzeigen“ noch Änderungen vornehmen. Im Punkt „Benutzerdatenverwaltung“ können Sie jederzeit auch für zukünftige Anzeigen eine andere Bankverbindung eintragen.

Telefon 0641/9504-3546 oder 3547
E-Mail: servicepoint@giessener-anzeiger.de


9. Ich benötige eine Rechnung. Wo kann ich das online vermerken?

Im letzten Schritt kurz vor Absenden Ihres Auftrags gibt es ein Textfeld „Anmerkungen an den Verlag“. Dort können Sie Ihren Wunsch eintragen.


10. Kann ich eine Anzeige, die ich bereits abgeschickt habe, nachträglich ändern?

Ja, wenn Sie sich für eine Registrierung entschieden haben vor Freigabe des Auftrags.
(siehe dazu auch Frage 8)

Nach erfolgter Freigabe, oder wenn Sie sich nicht registriert haben, kann eine Änderung noch durch das Anzeigenteam erfolgen. Bitte rufen Sie uns dazu an oder mailen Sie uns Ihr Anliegen.

Telefon 0641/9504-3546 oder 3547
E-Mail: servicepoint@giessener-anzeiger.de


11. Wie kann ich eine Familienanzeige aufgeben?

Sie haben die Möglichkeit, den Auftrag per E-Mail, per Fax, per Post und persönlich in einer unserer Geschäftsstellen zu erteilen.

E-Mail: anzeigen@kreis-anzeiger.de
Fax: (06043) 502-40
Anschrift:
Kreis-Anzeiger
Anzeigenabteilung
Zeppelinstr. 11
63667 Nidda

Eine Übersicht der Geschäftsstellen einschließlich deren Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/leserservice/kundencenter.


12. Kann ich eine Familienanzeige telefonisch aufgeben?

Nein. Die Auftragserteilung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. (siehe auch Frage 11)


13. Wo kann ich meine Anzeige persönlich aufgeben?

In unseren Kundencentern. Die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/leserservice/kundencenter.


14. Wo finde ich Muster für Familienanzeigen?

Online finden Sie eine Musterauswahl auf www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/anzeigenservice und hier unter „Familienanzeigen“. Eine weitere Auswahl an Mustern für Familienanzeigen können Sie auch in den Musterbüchern einsehen, die in den Kundencentern des Kreis-Anzeiger ausliegen. Die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/leserservice/kundencenter.


15. Was kostet eine gewerbliche Anzeige?

Der Preis einer Anzeige hängt von verschiedenen Faktoren wie deren Größe und Belegungseinheit ab. Online können Sie sich die Mediadaten des Kreis-Anzeiger an folgender Stelle ansehen bzw. downloaden: www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/anzeigenservice und hier unter „Mediadaten“ Gerne können Sie aber auch das Mediadaten-Heft telefonisch oder per Mail anfordern.

Für Fragen bezüglich Preise stehen wir Ihnen gerne während unserer Servicezeiten (Mo.–Fr. 9-16 Uhr) telefonisch zur Verfügung: (06043) 502-0.
16. Wie und zu welchen Konditionen erhalte ich einen Rabatt?

Gewerbliche Kunden können unter bestimmten Bedingungen einen Rabatt erhalten. Dazu ist ein sog. „Anzeigenabschluss“ notwendig, der z.B. eine bestimmte Anzahl von Anzeigen innerhalb von 12 Monaten enthält. Es sind Nachlässe zwischen 5 und 20 % möglich.

Die genauen Bedingungen können Sie im Mediadaten-Heft nachschauen, das auf www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/anzeigenservice unter Mediadaten downzuloaden ist.

Gerne erteilen wir Ihnen dazu auch telefonisch Auskünfte: (06043) 502-0 (Mo.–Fr. 9-16 Uhr).
Privatkunden erhalten bereits einen ermäßigten Anzeigenpreis, der nicht weiter rabattfähig ist.


16. Wie lange kann ich eine Anzeige bis zum ET stornieren?

Eine bereits geschaltete Anzeige kann bis zum Anzeigenschluss vor dem jeweiligen Erscheinungstermin storniert werden.

Anzeigenschluss ist für die Ausgabe am

PAP: Mittwoch 15 Uhr
Montag: Freitag der Vorwoche, 12 Uhr
Dienstag bis Freitag: 12 Uhr des Vortages
Samstag: Freitag 12 Uhr


17. Wie kann ich auf eine Chiffreanzeige antworten?

Sie können Ihre Antwort per Post an folgende Adresse schicken:

Kreis-Anzeiger
Anzeigenabteilung
Zeppelinstr. 11
63667 Nidda

Schreiben Sie bitte außen auf den Umschlag sichtbar die in der Anzeige angegebene Chiffrenummer. Ihre Antwort wird ungeöffnet an den Chiffreempfänger weitergeleitet oder zu Abholung bereitgelegt.

Möglich ist auch eine Antwort per E-Mail an anzeigen@kreis-anzeiger.de. Bitte denken Sie hier an die Angabe der Chiffrenummer in der Betreffzeile.


18. Wo kann ich meine Chiffre-Post abholen?

Die Abholung erfolgt in dem Kundencenter, für den Sie sich bei Erteilung des Auftrags entschieden haben. Eine Übersicht der Geschäftsstellen einschließlich deren Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.kreis-anzeiger.de/verlagsservices/leserservice/kundencenter.


19. Wie lautet ihre Anschrift, E-Mail-Adresse, Fax-Nr, u. Telefon-Nr. für Anzeigen?

Kreis-Anzeiger
Anzeigenabteilung
Zeppelinstr. 11
63667 Nidda

Telefon: (06043) 502-0
Telefax: (06043) 502-40

E-Mail: anzeigen@kreis-anzeiger.de

Internet: www.kreis-anzeiger.de

Bankkonto: Commerzbank Mainz, Kontonummer 211035107, BLZ 550 400 22



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