Ein Ratgeber für alle (Erb-)Fälle
23.07.2010 - ALSFELD
Der Alsfelder Rechtsanwalt Holger Siebert arbeitete mit am Deutschen Erbrechtskommentar
ALSFELD (jl). Die Deutschen leben in einer Erbengeneration. Die Zahl der Erben steigt von Jahr zu Jahr an. Doch Erben will gelernt sein, denn der Wechsel von Vermögen ist oft mit komplizierten Rechtsfragen verbunden. Ein Profi muss her - der Gang zum Anwalt seines Vertrauens wird fällig. Und jetzt bekommt auch der Anwalt die richtige Unterstützung von Experten. In Form des Deutschen Erbrechtskommentars vom Carl Heymanns Verlag, der Anfang Juli in seiner zweiten Auflage erschienen ist.
Und erstmals als Mit-Autor dabei: der Alsfelder Rechtsanwalt Holger Siebert, dem die Kommentierung des kompletten Bereichs der Testamentsvollstreckung (§§ 2197 bis 2228 BGB) oblag. Vor gut einem Jahr war der Verlag an den Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht herangetreten. Siebert hat bereits durch eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen im Bereich des Erbrechts auf sich aufmerksam gemacht und war begeistert, diese Herausforderung annehmen zu können. Gesagt, getan - und nun ist der dicke Wälzer fertig.
Der zuvor von der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) herausgegebene Kommentar wird von Franz M. Große-Wilde aus Bonn und dem Präsidenten der DGE, Dr. Peter E. Quart aus Freiburg, als Herausgeber betreut. 15 erfahrene Autoren, allesamt ausgewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet, haben mitgewirkt. Ihre täglichen Erfahrungen sind es, die den Anwälten bei der Bearbeitung ihrer Erbschaftsmandate eine Hilfestellung darbieten sollen. Im Mittelpunkt stehen die für den Erbrechtler relevanten Paragraphen des BGB sowie wichtige Vorschriften des Einführungsgesetzes des Bürgerliches Gesetzbuches (EGBGB), die das internationale Erbrecht betreffen. Ausführliche Länderberichte über das internationale Erbrecht in anderen Staaten sind ebenfalls dargestellt. Somit erhält der Praktiker einen kompletten Überblick. Fallkonstellationen, die den Autoren aus ihrer langjährigen Berufslaufbahn gegenwärtig sind, werden anschaulich aufgezeigt. Und eine Zeitverschwendung ist die Lektüre keineswegs, denn zitiert werden lediglich relevante Entscheidungen - auf unwichtige Urteile wurde verzichtet.
Nun hoffen sowohl der Verlag als auch die Autoren, an den Erfolg der Erstauflage anknüpfen zu können.