BESCHLUSS Vor allem Hilfskräfte, die auf dem Kalten Markt im Einsatz sind, profitieren von der Anhebung
ORTENBERG - (ten). Einstimmig beschlossen die Stadtverordneten eine Anhebung der Entschädigungssätze für ehrenamtlich Tätige. Betroffen sind neben den Mandatsträgern vor allem auch die Hilfskräfte während des Kalten Marktes. Doch ausgerechnet diese hatten sich für eine geringere Erhöhung ausgesprochen.
Längere Debatten sind in der Ortenberger Stadtverordnetenversammlung ungewöhnlich. Meist herrscht zwischen den Fraktionen schon im Vorfeld Einigkeit über die Beschlüsse. Noch ungewöhnlicher war aber die Diskussion über die Änderung der Entschädigungssatzung. Weil Freiwillige Feuerwehr und Rotes Kreuz niedrigere Sätze als in dem Beschluss vorgeschlagen schriftlich angeregt hatten, kam es sogar zu einer Sitzungsunterbrechung, in der sich die Fraktionsvorsitzenden mit Vertretern von Feuerwehr und Rotem Kreuz schließlich auf die Erhöhung einigten.
Von 25 auf 50 Euro soll die Entschädigung für Feuerwehren und Rettungsdienste beim Kalten Markt nach der geänderten Satzung für eine Acht-Stunden-Schicht angehoben werden. Die Feuerwehren äußern in ihrem Schreiben, das von Ortenbergs Stadtbrandinspektor Herrmann Schauermann und seinem Stellvertreter Burghard Emrich unterzeichnet ist, die Befürchtung, diese Erhöhung „könnte den Charakter der Ehrenamtlichkeit konterkarieren und andere ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Aufwandsentschädigung schwieriger gestalten“.
Bürgermeisterin Ulrike Pfeiffer-Pantring verteidigte die Erhöhung der Zehrgeld genannten Entschädigung. „Wenn man den ganzen Tag auf dem Markt ist, braucht man mehr als vor zehn Jahren“, betonte sie, dass das Zehrgeld zu großen Teilen für die Verpflegung auf dem Marktgelände verwendet werde. Es solle auch eine „Anerkennung für die, die nicht feiern und mit ihren Familien zusammen sein können“, bieten. Damit könne man seinem Kind auch mal eine Karussellfahrt bezahlen.
„Wir brauchen gutes und zahlenmäßig ausreichendes Personal, um täglich 70 000 bis 80 000 Besucher zu betreuen“, erläuterte sie. Eine ausreichende Entschädigung sei notwendig, „um auch jungen Leuten eine Motivation zu geben, sich zu engagieren.“
Markus Bäckel (FWG) verwies auf die Schreiben von Feuerwehr und Rotem Kreuz. Darin warnten diese, dass eine Erhöhung dazu führen könne, dass es schwerer werden könne, ehrenamtliche Helfer zu bekommen und die erforderlichen Dienste beim Kalten Markt zu besetzen. Eine Ursache dieser Befürchtungen war allerdings auch, dass in der ursprünglichen Fassung des Änderungsvorschlags kein Verdienstausfall mehr gezahlt werden sollte.
Die Feuerwehren hatten gemeinsam mit dem DRK vorgeschlagen, die Erhöhung auf 35 Euro je Acht-Stunden-Dienst zu beschränken, dabei aber einen eventuellen Verdienstausfall weiter zu zahlen. Zusätzlich hatte das Rote Kreuz beantragt, Sachkosten für Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst, medizinische Produkte sowie Kosten für Personal und Fahrzeuge, das von anderen Stellen zur Unterstützung angefordert werde, pauschal mit insgesamt 3500 Euro abzugelten. Pfeiffer-Pantring erklärte, dass der Magistrat über diesen Vorschlag entscheiden werde. Es gebe eine gesetzliche Verpflichtung, den Verdienstausfall zu zahlen, weshalb dieser gar nicht eingespart werden könne.
„Wir wären schlecht beraten, wenn wir unsere Fachleute ignorieren würden“, plädierte Bäckel dafür, die von Feuerwehr und Rotem Kreuz vorgeschlagene geringere Erhöhung zu beschließen. „Man kann sagen, dass man angesichts der Haushaltslage an Feuerwehr und Rotem Kreuz sparen muss oder man kann sagen, 50 Euro sind angemessen“, verteidigte Pfeiffer-Pantring die Erhöhung gemäß dem Beschlussvorschlag. „Ich finde 50 Euro als Tagessatz in der heutigen Situation keinesfalls übertrieben.“ Dieser Auffassung folgten schließlich auch alle Stadtverordneten.
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu verfassen. Debatten auf unseren Zeitungsportalen werden bewusst geführt. Kommentare, die Sie zur Veröffentlichung einstellen, werden daher unter ihrem Klarnamen (Vor- und Nachname) veröffentlicht. Bitte prüfen Sie daher, ob die von Ihnen bei ihrer Registrierung angegebenen Personalien zutreffend sind.
Die Zeichenzahl ist auf 1700 begrenzt. Die Redaktion behält sich vor, den Kommentar zu sichten und zu entscheiden, ob er freigeschaltet wird. Kommentare mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, insbesondere Beleidigungen, nicht nachprüfbare Behauptungen, erkennbare Unwahrheiten und rassistische Andeutungen führen dazu, dass der Kommentar im Falle der Sichtung nicht freigeschaltet, ansonsten sofort gelöscht wird. Wir weisen darauf hin, dass alle Kommentare nach einigen Wochen automatisch wieder gelöscht werden.
Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser.