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Büdingen 

Neue Verordnung verbietet Feuerwerk in Büdinger Altstadt

29.12.2009 - BÜDINGEN

Gefahr für mittelalterliche Bausubstanz - Gesetzgeber handelt - Aushänge an Zufahrten

(ten). Nur noch wenige Städte besitzen eine geschlossene historische Altstadt-Bebauung wie Büdingen. Die meisten historischen Ortskerne wurden in den vergangenen Jahrhunderten ein Raub der Flammen, wenn Brände von einem zunächst örtlich begrenzten Brandherd auf die Nachbarhäuser übersprangen und so ganze Straßenzüge in kurzer Zeit in Schutt und Asche sanken.

Deshalb wählte der Privatsender Sat.1 auch Büdingen aus, um über eine verschärfte Fassung der Sprengstoffverordnung zu berichten. Diese regelt unter anderem auch den privaten Umgang mit Feuerwerken. Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Bränden kam, weil Feuerwerkskörper leichtsinnig abgeschossen worden waren, hatten verschiedene Städte und Gemeinden mit historischer Bausubstanz darauf gedrängt, das Sprengstoffgesetz stärker auf dieses Problem zu fokussieren.

Stand bisher vor allem der Lärmschutz im Mittelpunkt, der es verbot, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abzubrennen, wurde die Verordnung jetzt auf historische Gebäude ausgedehnt. Seit dem 1. Oktober dürfen Raketen und Schwärmer, aber auch Knallkörper nicht mehr in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Während eines Interviews erkundigte sich ein Fernsehteam bei Bürgermeister Erich Spamer, ob die neue Verordnung in Büdingen bekannt sei und wie sie umgesetzt werde. Spamer erinnerte daran, dass allein in der Kernstadt rund 400 Fachwerkhäuser stünden. Wie stark sie durch Feuer bedroht seien, habe in diesem Jahr ein Brand in der Obergasse vor Augen geführt. Dabei habe sich insbesondere gezeigt, wie schwer es sei, Nachbarhäuser vor einem Übergreifen der Flammen zu schützen.

In einem Informationsblatt weist Spamer darauf hin, dass sich die Altstadt zwar in den vergangenen Jahren als Ort, an dem man gemeinsam den Jahreswechsel feiere, zunehmender Beliebtheit erfreue. Dabei sei es aber "auch immer mehr - auch aus angetrunkenem Übermut - zu leichtfertigem Umgang" mit den Feuerwerkskörpern gekommen. Wegen der offensichtlichen Gefahren für die mittelalterliche Bausubstanz "sah sich der Gesetzgeber gezwungen, generell entsprechend zu handeln".

Durch Aushänge an den Zufahrten und in der Altstadt werde das Ordnungsamt auf die verschärfte Verordnung hinweisen. Zusätzlich in Geschäften in Büdingen auf das Verbot hinzuweisen, sei nicht sinnvoll, da Feuerwerk ja auch außerhalb der Stadt gekauft und nach Büdingen gebracht werden könne, meint Spamer. Er setzt deshalb auf das Verständnis und die Einsicht der Bürger. "Sprechen Sie in der Silvesternacht auch diejenigen an, die vielleicht aus Unwissenheit Feuerwerkskörper in der Altstadt abbrennen wollen", fordert das Informationsblatt auf.

Einsicht in den Sinn des Verbots und eine Überwachung durch die Polizei werde zur Durchsetzung ausreichen, erwartet Spamer. Sollte dies nicht genügen, müsse das Ordnungsamt darauf achten, dass die Verordnung eingehalten werde. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. In Marburg werden Beträge bis zu 50 000 Euro genannt. Bürger, die gegen die Verordnung verstoßen, könnten auch für dadurch verursachte Schäden haftbar gemacht werden.

Dies betreffe keineswegs nur die Kernstadt mit der berühmten Altstadt. "Unsere alten Ortskerne bilden allesamt Fachwerkhäuser", betont Spamer. Deshalb und damit das so bleibe, beziehe sich die Verordnung selbstverständlich auch auf alle Büdinger Stadtteile.

In der Büdinger Altstadt stellte sich Bürgermeister Erich Spamer dem Interview. Bild: PotengowskiVergrößern

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