IBAN und BIC statt Kontonummer
09.02.2013 - ALSFELD
Informationsveranstaltung zum neuen SEPA-Verfahren
(red). Ab Februar 2014 werden die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgelöst. Ab dann gelten EU-weit einheitliche Vorgaben für Zahlverfahren, wie sie der Gesetzgeber für SEPA (Single Euro Payments Area), den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, vorgesehen hat.
Das Thema ist so wichtig und umfangreich, dass die VR Bank HessenLand ihre mittelständischen Betriebe und Firmen zu einer Informationsveranstaltung in die Stadthalle Alsfeld einlud, an der fast 300 Besucher teilnahmen. Die beiden Referenten Wolf Reinhardt und Marco Geuer von der Genossenschaftsakademie informierten über die wichtigsten Veränderungen und Aufgaben, die sich daraus für Unternehmen und Betriebe ergeben.
Mit der Umsetzung von SEPA wird künftig die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC) anstelle der gewohnten deutschen Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich. Diese Angaben findet man unter anderem auf den eigenen Kontoauszügen.
Für Unternehmen wird es darüber hinaus erhebliche Änderungen geben. Die gewohnten Überweisungen und Lastschriften werden ab 1. Februar 2014 komplett entfallen. Dann gelten ausschließlich SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Solche Lastschriften können ab diesem Zeitpunkt nur noch elektronisch eingereicht werden. Vordrucke und Datenträgereinreichungen entfallen komplett.
„Für Privatpersonen gilt eine Übergangszeit bis zum 1. Feburar 2016. Bis dahin können sie ihre Zahlungen noch mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen, ein rechtzeitiges Gewöhnen an SEPA ist aber für jeden Bankkunden ratsam“, ist sich Werner Braun, Vorstandsmitglied der VR Bank HessenLand, sicher.
Alle Referenten gaben den Zuhörern den Rat, sich möglichst bald intensiv mit SEPA zu beschäftigen, da die anfallenden Arbeiten vielfach umfangreicher als erwartet seien.