Der 21. August des vergangenen Jahres wird allen Beteiligten in schrecklicher Erinnerung bleiben: Bei einem Verkehrsunfall zwischen Wächtersbach-Wittgenborn und Gründau-Breitenborn kamen zwei Menschen ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Der Fahrer des verunglückten Fahrzeugs aus Altenstadt wurde am Dienstag vom Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.