(jwn). Ist die Aufzeichnung einer Mitarbeiterin im Rahmen einer ansonsten zulässigen Videoüberwachung eines Frisörgeschäftes ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin? Und vor allem: Kann sie nach Bekanntwerden einer derartigen Überwachung anschließend Schmerzensgeld verlangen? Dieser Meinung war eine ehemalige Mitarbeiterin einer Frisörladenkette im Osten des Wetteraukreises. ...