Rund 25 Bürger aus der Großgemeinde Nidda verfolgten gestern Mittag im Verwaltungsgericht Gießen eine Verhandlung, die für sie von großer Bedeutung war, mit der sie aber direkt nichts zu tun hatten. Es ging um die Straßenbeitragssatzung der Stadt, die vorerst Gültigkeit behält, denn die Klage der Stadtverordnetenversammlung gegen Bürgermeister Hans-Peter Seum wurde von den Richtern der achten Kammer abgewiesen. Weil gestern das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Spieß die Berufung zuließ, kann die Klägerin den Gang zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof antreten.